
Seit dem ersten Juli 2010 können Verbraucher bei ihrer Bank ein sogenanntes P-Konto, also ein pfändungssicheres Konto beantragen. Besonders bei Insolvenzen und bei Arbeitslosigkeit bietet ein solches Konto Schutz. Denn vorher war es Gläubigern grundsätzlich vorbehalten, selbst zu entscheiden, was gepfändet werden soll. In diese Entscheidung fielen auch Einkommen und Sozialleistungen. Mit der Einführung eines sogenannten P-Kontos hat der Inhaber ein Anrecht darauf, auf seinem Konto wenigstens den pfändungsfreien Betrag behalten zu dürfen, ohne dass dieser zur Tilgung seiner Schulden herangezogen wird.
P-Konto muss man beantragen
Ein P-Konto kann jeder beantragen unabhängig davon, ob er Schuldner ist oder nicht. Was ist ein P-Konto? Ein P-Konto ist eigentlich kein neues Konto, sondern die Umwandlung eines bestehenden. Durch diese Umwandlung verändert sich nicht die Bankverbindung. Auch auf den Kontoauszügen oder der Karte findet sich kein Vermerk, dass es sich um ein P-Konto handelt. Auf die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungskonto besteht Rechtsanspruch. Dieser gilt aber nicht bei der Neueröffnung eines Kontos. Banken haben bei Neukunden das Recht die Eröffnung eines Kontos zu verweigern. Der Antrag auf die Umwandlung in ein P-Konto kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. Der Antrag sollte schriftlich bestätigt werden. Die Umstellung sollte innerhalb von vier Arbeitstagen erfolgen. Der Antrag wird rückwirkend auf den laufenden Kalendermonat gestellt.
Vorteile und Pflichten
Ein P-Konto bringt Vorteile und Verpflichtungen. Der Pfändungsschutz beläuft sich auf einen monatlichen Betrag von 1028,89 Euro. Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Bank einen Freibetrag von 985,15 berücksichtigen. Jeder Schuldner darf nur ein P-Konto führen. Der Antrag wird an die Schufa weitergereicht, die überprüft, ob der Schuldner weitere P-Konten führt. In diesem Fall können Gläubiger beantragen, dass nur ein Konto als P-Konto anerkannt wird. Ist der Schuldner unterhaltspflichtig und kann nachweisen, dass er dieser Pflicht nicht nachkommen kann, wird der pfändungssichere Betrag auf bis 1200 Euro angehoben. Als Nachweise dienen Bescheinigungen der Schuldnerberatungsstelle, der Familienkasse oder einer Sozialleistungsbehörde. Die Preise für ein P-Konto entsprechen in der Regel den allgemein üblichen Kontoführungspreisen. Der Vorteil für die Banken besteht in einer vereinfachten Abwicklung von Pfändungen. Daher ist es in jedem Fall besser, frühzeitig ein P-Konto zu beantragen und nicht erst die Eröffnung einer Pfändung abzuwarten, da dies zur Kündigung des Kontos durch die Bank führen kann.




